Verkehrsrecht

Nach dem Verkehrsunfall – Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden

Wer nach einem Unfall vorschnell handelt oder falschen Ratschlägen folgt, riskiert seinen Schadensersatzanspruch. Diese Dos and Don'ts sollten Sie kennen.

Verkehr auf der Autobahn – Symbolbild Verkehrsunfall

Nach dem Verkehrsunfall – Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden

Ein Auffahrunfall, ein Abbiegeunfall, ein Parkschaden – Verkehrsunfälle passieren täglich. Was in den ersten Stunden und Tagen danach passiert, entscheidet oft darüber, wie viel Sie von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen.

Sofortmaßnahmen an der Unfallstelle

  1. Unfallstelle absichern – Warnblinklicht, Warndreieck aufstellen
  2. Notruf – bei Verletzten sofort 110/112 rufen
  3. Daten austauschen – Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung des Unfallgegners
  4. Fotos machen – Fahrzeugschäden, Unfallposition, Straßenmarkierungen, Reifenspuren
  5. Zeugen notieren – Name und Telefonnummer
  6. Polizei rufen – bei erheblichem Sachschaden oder unklarer Schuldfrage empfehlenswert

Das sind die häufigsten Fehler

Fehler 1: Schuldanerkenntnis vor Ort Sagen Sie niemals “Das war meine Schuld” oder ähnliches – auch nicht aus Kulanz oder um die Situation zu beruhigen. Ein solches Schuldanerkenntnis kann rechtlich bindend sein.

Fehler 2: Direktabrechnung mit der Versicherung ohne Anwalt Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund. Sie wird versuchen, die Schadensregulierung so günstig wie möglich zu gestalten – für sich. Nehmen Sie immer einen Anwalt hinzu, wenn Sie Geschädigter sind. Dessen Kosten trägt die Versicherung.

Fehler 3: Zu günstigen Gutachter akzeptieren Bestehen Sie auf einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen – nicht auf dem “hauseigenen” Gutachter der Versicherung. Das Gutachten bestimmt die Schadenshöhe.

Fehler 4: Reparatur ohne Kostenvoranschlag Fahren Sie das Fahrzeug erst in eine Werkstatt, wenn die Schadensbegutachtung abgeschlossen ist (außer bei Gefahr im Verzug).

Was können Sie fordern?

Als Unfallgeschädigter (ohne eigenes Verschulden) haben Sie Anspruch auf:

  • Reparaturkosten (oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden)
  • Nutzungsausfall – für jeden Tag, an dem das Auto repariert wird
  • Mietwagen als Alternative zum Nutzungsausfall
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Abschleppkosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten

Mein Rat

Schalten Sie früh einen Anwalt ein – gerade wenn Sie nicht schuld waren. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Ich koordiniere für Sie die gesamte Schadenabwicklung und stelle sicher, dass Sie den vollen Ihnen zustehenden Schadensersatz erhalten.