Mietrecht

Mietkaution zurückfordern – Ihre Rechte als Mieter

Die Wohnung ist übergeben, aber die Kaution kommt nicht zurück. Ein klassisches Problem – und häufig ein Fall für den Anwalt.

Schlüsselübergabe Wohnung – Symbolbild Mietrecht

Mietkaution zurückfordern – Ihre Rechte als Mieter

Das Mietverhältnis ist beendet, die Schlüssel übergeben – doch von der Kaution fehlt jede Spur. Das ist kein Einzelfall: Viele Vermieter behalten Kautionen ein, obwohl sie dazu kein Recht haben.

Wie hoch darf die Kaution überhaupt sein?

Gemäß § 551 BGB ist die Kaution auf maximal drei Monatsnettokaltmieten begrenzt. Alles darüber ist unwirksam – der Mehrbetrag kann jederzeit zurückgefordert werden, auch während des laufenden Mietverhältnisses.

Wann darf der Vermieter einbehalten?

Der Vermieter darf die Kaution (oder Teile davon) nur in diesen Fällen einbehalten:

  • Mietschäden über normale Abnutzung hinaus – ein abgenutzter Fußboden ist normale Abnutzung, ein eingeschlagenes Fenster nicht
  • Ausstehende Mietzahlungen oder Betriebskosten – inklusive zu erwartender Nebenkostennachzahlungen
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen – aber nur, wenn eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag stand

Häufige Streitpunkte

Schönheitsreparaturen: Viele Renovierungsklauseln in alten Mietverträgen sind unwirksam – zum Beispiel starre Fristenpläne wie “alle 3 Jahre Bad streichen”. Wenn die Klausel unwirksam ist, kann der Vermieter keine Renovierungskosten verlangen.

Übergabeprotokoll: Was beim Einzug bereits beschädigt war, kann beim Auszug nicht in Rechnung gestellt werden. Deshalb ist ein sorgfältig dokumentiertes Einzugsprotokoll so wichtig.

Eigenleistung vs. Fachbetrieb: Der Vermieter muss in der Regel zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, bevor er auf Kosten der Kaution reparieren lässt.

So gehen Sie vor

  1. Schreiben Sie den Vermieter an und setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage) zur Rückzahlung
  2. Dokumentieren Sie alles – Schreiben, E-Mails, Protokolle
  3. Prüfen Sie den Mietvertrag auf eventuelle Renovierungsklauseln
  4. Holen Sie sich anwaltliche Beratung – oft reicht ein anwaltliches Schreiben, um die Kaution zu erhalten

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