Mietkaution zurückfordern – Ihre Rechte als Mieter
Die Wohnung ist übergeben, aber die Kaution kommt nicht zurück. Ein klassisches Problem – und häufig ein Fall für den Anwalt.
Mietkaution zurückfordern – Ihre Rechte als Mieter
Das Mietverhältnis ist beendet, die Schlüssel übergeben – doch von der Kaution fehlt jede Spur. Das ist kein Einzelfall: Viele Vermieter behalten Kautionen ein, obwohl sie dazu kein Recht haben.
Wie hoch darf die Kaution überhaupt sein?
Gemäß § 551 BGB ist die Kaution auf maximal drei Monatsnettokaltmieten begrenzt. Alles darüber ist unwirksam – der Mehrbetrag kann jederzeit zurückgefordert werden, auch während des laufenden Mietverhältnisses.
Wann darf der Vermieter einbehalten?
Der Vermieter darf die Kaution (oder Teile davon) nur in diesen Fällen einbehalten:
- Mietschäden über normale Abnutzung hinaus – ein abgenutzter Fußboden ist normale Abnutzung, ein eingeschlagenes Fenster nicht
- Ausstehende Mietzahlungen oder Betriebskosten – inklusive zu erwartender Nebenkostennachzahlungen
- Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen – aber nur, wenn eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag stand
Häufige Streitpunkte
Schönheitsreparaturen: Viele Renovierungsklauseln in alten Mietverträgen sind unwirksam – zum Beispiel starre Fristenpläne wie “alle 3 Jahre Bad streichen”. Wenn die Klausel unwirksam ist, kann der Vermieter keine Renovierungskosten verlangen.
Übergabeprotokoll: Was beim Einzug bereits beschädigt war, kann beim Auszug nicht in Rechnung gestellt werden. Deshalb ist ein sorgfältig dokumentiertes Einzugsprotokoll so wichtig.
Eigenleistung vs. Fachbetrieb: Der Vermieter muss in der Regel zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, bevor er auf Kosten der Kaution reparieren lässt.
So gehen Sie vor
- Schreiben Sie den Vermieter an und setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage) zur Rückzahlung
- Dokumentieren Sie alles – Schreiben, E-Mails, Protokolle
- Prüfen Sie den Mietvertrag auf eventuelle Renovierungsklauseln
- Holen Sie sich anwaltliche Beratung – oft reicht ein anwaltliches Schreiben, um die Kaution zu erhalten
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