Arbeitsrecht

Kündigung erhalten – Was jetzt sofort zu tun ist

Eine Kündigung trifft viele Menschen unvorbereitet. Doch entscheidend ist, was in den ersten Wochen passiert – denn die Drei-Wochen-Frist für eine Klage ist absolut.

Geschäftsmann im Büro – Symbolbild Arbeitsrecht

Kündigung erhalten – Was jetzt sofort zu tun ist

Eine Kündigung trifft die meisten Menschen unvorbereitet. Gleichzeitig läuft ab dem Moment des Zugangs eine strenge Frist: Nur drei Wochen haben Sie Zeit, um Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Danach gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Die Drei-Wochen-Frist – sie duldet keinen Aufschub

Gemäß § 4 KSchG müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten – nicht mit dem letzten Arbeitstag.

Typische Fehler:

  • Abwarten, ob sich noch etwas ergibt
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber als Fristunterbrechung missverstehen
  • Die Frist bei mündlichen Zusagen nicht beachten

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine ordentliche Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein:

  • Fehlende Schriftform – eine mündliche Kündigung ist immer unwirksam
  • Kein betrieblicher Grund – im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (mehr als 10 Mitarbeiter, länger als 6 Monate im Betrieb) braucht die Kündigung einen Grund
  • Fehlerhafte Sozialauswahl – wurde bei einer betriebsbedingten Kündigung richtig ausgewählt?
  • Nicht angehörter Betriebsrat – wenn ein Betriebsrat existiert, ist dessen Anhörung Pflicht

Was passiert im Kündigungsschutzprozess?

Der Ablauf ist in der Regel:

  1. Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht
  2. Güteverhandlung (meist 3-6 Wochen nach Klageeinreichung)
  3. Häufige Einigung auf Abfindung im Gütetermin
  4. Bei Scheitern: Kammertermin mit Urteil

In der Praxis enden rund 70 % aller Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich – oft verbunden mit einer Abfindung und einem guten Arbeitszeugnis.

Jetzt handeln

Warten Sie nicht. Holen Sie sich spätestens in der ersten Woche nach der Kündigung anwaltlichen Rat. Ich prüfe Ihre Kündigung auf Wirksamkeit und berate Sie über die besten nächsten Schritte – ehrlich und ohne Wenn und Aber.